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Häufige Fragen

Wie funktioniert für Privatkunden die Bezahlung beim E-Postbrief?

Schlagwörter:Abrechnung, Bezahlung, Rechnung

Die kostenpflichtigen Dienste des E-POSTBRIEFS werden über ein Guthabenkonto abgerechnet, das Sie sich selbst im E-POSTBRIEF Portal einrichten können.

Sie können es per Lastschrift, Kreditkarte oder giropay bis maximal 1.000,00 Euro aufladen.

Das Guthaben auf Ihrem Konto muss mindestens so hoch sein, dass Sie damit die Preise der in Anspruch genommenen E-POSTBRIEF Leistungen bezahlen können. Das heißt: Ihr Guthabenkonto darf keinen Minus-Betrag aufweisen.

Die Kontoführung ist kostenfrei. Das Guthaben wird nicht verzinst und verfällt nicht.

Ein eingezahltes Guthaben kann gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wieder ausgezahlt werden. Wenn Sie allerdings Ihr E-POSTBRIEF Nutzerkonto kündigen, erstatten wir Ihnen das Guthaben auf Ihr Bankkonto.